Nutzungsbedingungen für Partner
1. Vertragspartner und Geltungsbereich
(1) Diese Partnerbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen der Pub2Play UG (haftungsbeschränkt), handelnd unter der Marke „Commitn“ (nachfolgend „Commitn“), und der jeweiligen Partnerlocation (nachfolgend „Location“).
(2) Gegenstand der Zusammenarbeit ist die Durchführung von über Commitn organisierten Freizeit-Treffen in den Räumlichkeiten der Location.
2. Leistungen von Commitn
(1) Commitn organisiert und vermarktet Freizeit-Treffen.
(2) Commitn übernimmt insbesondere:
-
Veröffentlichung und Bewerbung der Treffen,
-
Teilnehmermanagement,
-
Zahlungsabwicklung gegenüber den Teilnehmern,
-
organisatorische Kommunikation mit den Teilnehmern.
(3) Commitn ist nicht Betreiber der Location.
3. Leistungen der Location
(1) Die Location stellt die vereinbarten Kapazitäten (z. B. Gastro-Tische, Billard-Tische, Bahnen) für die jeweilige Dauer für die Durchführung der jeweiligen Treffen zur Verfügung.
(2) Die Location verpflichtet sich, die vereinbarten Einrichtungen während der vereinbarten Treffendauer in einem ordnungsgemäßen, betriebsbereiten Zustand bereitzuhalten.
(3) Die Location erbringt gastronomische Leistungen eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung.
(4) Der Vertrag über gastronomische Leistungen kommt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und der Location zustande.
(5) Die Location ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften verantwortlich, die ihren Geschäftsbetrieb betreffen.
(6) Die Location stellt sicher, dass das Personal vor Ort über das stattfindende Commitn-Treffen und die Abrechnungsmodalitäten (Einlösung des Gastronomie-Guthabens) informiert ist.
(7) Die Location räumt Commitn für die Dauer der Zusammenarbeit das nicht ausschließliche, widerrufliche Recht ein, Namen, Firmenbezeichnung, Logos, Bilder der Räumlichkeiten sowie öffentlich zugängliche Informationen der Location zum Zweck der Bewerbung, Darstellung und Durchführung der über Commitn organisierten Treffen zu verwenden. Die Nutzung erfolgt ausschließlich im Zusammenhang mit den Angeboten von Commitn.
4. Gastronomie-Guthaben
(1) Commitn kann Teilnehmern im Rahmen eines Treffens ein Gastronomie-Guthaben in Höhe von 10 € zur Einlösung in der Location gewähren.
(2) Die Location berücksichtigt das von Commitn im Rahmen des Treffens gewährte Gastronomie-Guthaben bei der Abrechnung der gastronomischen Leistungen gegenüber dem Teilnehmer.
(3) Nicht eingelöste Gastronomie-Guthaben begründen keinen Vergütungsanspruch der Location gegenüber Commitn.
(4) Commitn vergütet der Location für jedes eingelöste Gastronomie-Guthaben einen Betrag von 8,00 € (brutto).
(5) Das Gastronomie-Guthaben ist ausschließlich am Tag des jeweiligen Treffens gültig und:
-
nicht auszahlbar,
-
nicht übertragbar,
-
nicht in Geld umwandelbar,
-
nicht auf zukünftige Treffen übertragbar.
(6) Die Einlösung des Gastronomie-Guthabens erfolgt über das jeweils von Commitn vorgegebene Einlösungsverfahren. Commitn kann hierfür insbesondere digitale oder appbasierte Nachweisverfahren vorsehen.
(7) Commitn dokumentiert die Anzahl der eingelösten Gastronomie-Guthaben.
5. Abrechnung und Vergütung
(1) Für jedes durchgeführte Treffen erhält die Location:
-
Eine feste, individuell vereinbarte, teilnehmerunabhängige Spielmiete (Raum-/Tisch-/Bahnmiete). Die Höhe der Spielmiete wird zwischen Commitn und der Location individuell vereinbart und kann je nach Standort, Aktivität und Treffenformat unterschiedlich ausfallen.
-
die Vergütung gemäß § 4 für eingelöste Gastronomie-Guthaben.
(2) Die zwischen Commitn und der Location vereinbarten Vergütungen (insbesondere Spielmieten und Ausgleichszahlungen für eingelöste Gastronomie-Guthaben) verstehen sich als Bruttobeträge.
(3) Ein Anspruch auf eine bestimmte Teilnehmerzahl besteht nicht.
(4) Die Abrechnung der Leistungen der Location erfolgt ausschließlich im Wege des Gutschriftverfahrens gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG durch Commitn.
(5) Commitn erstellt die Gutschrift jeweils zum Monatsende (bzw. in der Testphase unmittelbar nach dem Treffen) und überweist den Auszahlungsbetrag innerhalb von 7 Werktagen auf das angegebene Bankkonto der Location.
(6) Die Location ist dafür verantwortlich, Commitn ihre gültige Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitzuteilen. Die Location ist für ihre steuerlichen Pflichten selbst verantwortlich. Sie hat Commitn Änderungen ihrer umsatzsteuerlichen Behandlung unverzüglich mitzuteilen.
6. Ausfall und Störungen
(1) Die Location informiert Commitn unverzüglich über Umstände, die die Durchführung eines Treffens beeinträchtigen oder verhindern können.
(2) Kann ein Treffen aufgrund von Umständen aus dem Verantwortungsbereich der Location nicht stattfinden, ist Commitn berechtigt, bereits entstandene Schäden und Kosten geltend zu machen.
(3) Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
7. Haftung und Gewährleistung
(1) Die Location haftet für die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Zustand ihrer Räumlichkeiten, Einrichtungen und Geräte.
(2) Die Location haftet für die von ihr erbrachten gastronomischen Leistungen.
(3) Commitn haftet ausschließlich für die von Commitn selbst erbrachten Organisationsleistungen.
(4) Im Übrigen haftet Commitn unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(5) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Commitn nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(6) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(7) Commitn haftet nicht für Schäden, die durch das Verhalten von Teilnehmern verursacht werden, soweit Commitn diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder ermöglicht hat.
8. Laufzeit und Kündigung
(1) Die Zusammenarbeit wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
(2) Beide Parteien können die Zusammenarbeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Änderungen bedürfen der Schriftform.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Ende der Nutzungsbedingungen.